Stationäre Pflege

Stationäre Pflege – damit verbinden viele Menschen den Verlust ihrer persönlichen Lebensweise. Das muss aber nicht so sein. Im Altenheim am Schlossberg achten wir darauf, dass jeder Bewohner genug Freiraum hat und so lange wie möglich seine Freizeit selbst bestimmen kann. Mit unserem „Biografischen Pflege- und Betreuungskonzept“ gehen wir auf den Erfahrungsschatz der uns anvertrauten Persönlichkeiten ein. Den Menschen als Individuum sehen und seine Würde bewahren – das ist unsere Vorstellung von Altenpflege. Viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  verfügen über spezielle Qualifikationen und sind zum Beispiel Experten für Wundversorgung und Inkontinenz. Unsere Mitarbeiter sind im Umgang mit dementiellen Erkrankungen erfahren und geschult.

 

Eingestreute Kurzzeitpflege

Für Senioren, die von Angehörigen gepflegt werden, gibt es als besondere Pflegeform die Kurzzeitpflege. Sei es, weil die Angehörigen in Urlaub fahren, sich auf Geschäftsreise befinden oder erkrankt sind. In all diesen Fällen springt das Altenheim Am Schlossberg ein und übernimmt für einige Wochen die stationäre Pflege. Dabei ist die Kurzzeitpflege wie ein kleiner Urlaub. Die Pflegegäste wohnen im Altenheim und werden rund um die Uhr versorgt. Das Schöne daran: Sie lernen viele neue Menschen kennen und erleben entspannte Tage, an denen sie sich um nichts kümmern müssen. Die Kurzzeitpflege wird von der Pflegeversicherung bezuschusst, wenn Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt. Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung.

Auch wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt Hilfe und Pflege benötigen, bietet unser Haus eine Kurzzeitpflege an. Im Altenheim Am Schlossberg werden Sie – wenn wir freie Kapazitäten haben -  auch kurzfristig und zeitlich befristet – qualifiziert versorgt.

 

 

Verhinderungspflege

Immer mehr Menschen pflegen ihre Angehörigen mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 zu Hause. Wird die pflegende Person krank, braucht Urlaub oder möchte einfach nur etwas Zeit für sich, können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.Vorraussetzung ist, dass bei der zu pflegenden Person Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt und die Pflege seit sechs Monaten besteht. Wenn dies zutrifft, dürfen Sie pro Jahr insgesamt sechs Wochen diese Pflegeleistung in Anspruch nehmen und erhalten einen Kostenrahmen von jährlich 1.612 Euro.

Saarbrücker Pflege gGmbH | Theodor-Heuss-Straße 128 | 66119 Saarbrücken | Tel.: 0681 / 963-2111 | Fax: 0681 / 963-2600 
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